Erwägungsgrund 28 32021R0240
Damit die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Damit die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —