Erwägungsgrund 5 32021R0240
Die Mitgliedstaaten nehmen zunehmend technische Unterstützung im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen in Anspruch. Deshalb sollte im Wege dieser Verordnung ein Instrument für technische Unterstützung geschaffen werden, um die Hilfestellung für die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Reformen fortzuführen und auszuweiten (im Folgenden „Instrument“).