Erwägungsgrund 19 32021R0240
Im Interesse einer besseren Transparenz mit Blick auf die fachlichen Beiträge zum nationalen Beschlussfassungsverfahren sollte die Kommission eine zentrale öffentliche Online-Datenbank einrichten, in der sie — unter Beachtung der anwendbaren Bestimmungen und auf der Grundlage von Konsultationen mit dem betreffenden Mitgliedstaat — die abschließenden Studien oder Berichte, die im Rahmen von für eine Förderung infrage kommenden Maßnahmen erstellt wurden, bereitstellen kann. Zum Schutz sensibler und vertraulicher Informationen im Zusammenhang mit ihrem Allgemeininteresse sollten die Mitgliedstaaten in begründeten Fällen die Möglichkeit haben, die Kommission aufzufordern, diese Dokumente nicht ohne ihre vorherige Zustimmung offenzulegen.