Verordnung (EU) 2022/2473 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Es ist angezeigt, weiterhin von den durch die Verordnung (EU) 2015/1588 übertragenen Befugnissen Gebrauch zu machen, um Beihilfen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen, die Unternehmen unabhängig von der Größe des Begünstigten gewährt werden, freizustellen.
Erwägungsgrund 3 32022R2473Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen