Erwägungsgrund 19 32022R0922
Die Größe der Evaluierungs- und Überwachungsteams sollte flexibler gehandhabt werden mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Effizienz zu steigern. Die Kommission sollte daher die Größe der Teams entsprechend dem Bedarf und den Anforderungen der jeweiligen Evaluierungs- und Überwachungstätigkeit festlegen und anpassen und dabei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Anzahl der Vertreter der Kommission und der Anzahl der Sachverständigen der Mitgliedstaaten wahren, um den Grundsätzen der gegenseitigen und geteilten Verantwortung Rechnung zu tragen. Es sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Grundsätzen der geteilten Verantwortung und der Vorhersehbarkeit sowie der erforderlichen Flexibilität bei der Auswahl der Sachverständigen gefunden werden. Daher sollte die Kommission bei der Zusammenstellung der Teams so weit wie möglich geografische Ausgewogenheit, unterschiedliche Anforderungsprofile und Rotation sicherstellen. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Kapazitäten der nationalen Verwaltungen gewidmet werden, um sicherzustellen, dass die Benennung von Sachverständigen für Evaluierungs- und Überwachungstätigkeiten keine übermäßige Belastung für die Mitgliedstaaten oder die individuelle Situation der Sachverständigen darstellt. Die zu bestimmten Evaluierungen eingeladenen Sachverständigen und ihre nationalen Behörden sollten den Einladungen nachkommen; es sollte nur möglich sein, eine Einladung abzulehnen, wenn dies aus schwerwiegenden beruflichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist.