Erwägungsgrund 18 32022R0922
Die Kommission sollte in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Expertenpool einrichten und unterhalten, um so auf schnellere und weniger aufwendige Weise die Teilnahme einer ausreichenden Zahl erfahrener Sachverständigen sicherzustellen. In erster Linie sollten die Sachverständigen für Evaluierungs- und Überwachungstätigkeiten aus dem Pool herangezogen werden. Jeder Mitgliedstaat sollte mindestens einen Sachverständigen pro Politikbereich benennen, in dem/denen er evaluiert wird, es sei denn durch die Benennung wäre die Ausübung nationaler Aufgaben erheblich beeinträchtigt.