Art. 136 32023R2124
Regionales Forschungsprogramm
Mitgliedstaaten mit Fischereifahrzeugen, die kommerzielle Fangtätigkeiten ausüben und die Rapana-Meeresschnecke (Rapana Venosa ) im GSA 29 befischen, beteiligen sich an dem regionalen Forschungsprogramm zur nachhaltigen Nutzung der Rapana-Meeresschnecke im Schwarzen Meer in einer Weise, die den Zielen der Fischerei sowie sozioökonomischen und ökologischen Zielen Rechnung trägt.