Erwägungsgrund 110 32024R1624
Ein gemeinsames Verständnis des Konzepts der Kontrolle und eine präzisere Definition der Mittel der Kontrolle sind erforderlich, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften im gesamten Binnenmarkt sicherzustellen. Kontrolle sollte als die tatsächliche Fähigkeit verstanden werden, der Entscheidungsfindung der Gesellschaft in wesentlichen Fragen den eigenen Willen aufzuzwingen. Das übliche Mittel der Kontrolle ist ein Mehrheitsanteil an den Stimmrechten. Die Stellung des wirtschaftlichen Eigentümers kann auch durch anderweitige Kontrolle begründet werden, ohne dass eine wesentliche oder überhaupt eine Eigentumsbeteiligung vorliegt. Um alle Einzelpersonen, die wirtschaftliche Eigentümer einer juristischen Person sind, zu erfassen, sollte Kontrolle daher unabhängig von einer Eigentumsbeteiligung ermittelt werden. Kontrolle kann im Allgemeinen mit allen Mitteln ausgeübt werden, einschließlich rechtlicher und nichtrechtlicher Mittel. Diese Mittel könnten bei der Beurteilung der Frage, ob eine anderweitige Kontrolle ausgeübt wird, je nach der spezifischen Situation der einzelnen juristischen Personen berücksichtigt werden.