Erwägungsgrund 131 32024R1624
Bei Nominee-Vereinbarungen kann die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer verschleiert werden, da eine bevollmächtigte Person („Nominee“) als Direktor oder Anteilseigner einer juristischen Person fungieren kann, während nicht immer offengelegt wird, wer die bevollmächtigende Person (der „Nominator“) ist. Diese Vereinbarungen könnten die Struktur des wirtschaftlichen Eigentums und die Kontrollstruktur verschleiern, wenn die wirtschaftlichen Eigentümer ihre Identität oder ihre Rolle innerhalb dieser Vereinbarungen nicht offenlegen wollen. Deshalb müssen Transparenzanforderungen eingeführt werden, um zu vermeiden, dass solche Vereinbarungen missbraucht werden und sich Straftäter hinter Personen verstecken können, die für sie handeln. Die Beziehung zwischen Nominee und Nominator wird nicht dadurch bestimmt, ob sie Auswirkungen auf die Öffentlichkeit oder Dritte hat. Auch wenn nominelle Anteilseigner, deren Namen in öffentlichen oder amtlichen Aufzeichnungen geführt werden, formal eine unabhängige Kontrolle über das Unternehmen hätten, sollte es verpflichtend sein, offenzulegen, ob sie auf Weisung einer anderen Person auf der Grundlage einer privaten Vereinbarung handeln. Nominelle Anteilseigner und nominelle Direktoren von juristischen Personen sollten ausreichende Informationen über die Identität ihres Nominators sowie etwaiger wirtschaftlicher Eigentümer des Nominators vorhalten und diese sowie deren Status gegenüber den juristischen Personen offenlegen. Dieselben Informationen sollten von juristischen Personen auch an die Verpflichteten gemeldet werden, wenn Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden angewendet werden, sowie an die Zentralregister.