Erwägungsgrund 86 32024R1624
Auch von Ländern, die nicht offiziell Gegenstand eines Aufrufs zur Handlung oder einer verstärkten Überwachung durch die FATF sind, könnte eine spezifische und ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems der Union ausgehen, die entweder auf Mängel bei der Einhaltung oder auf erhebliche strategische Mängel dauerhafter Art in ihrem System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zurückzuführen sein könnte. Zur Minderung dieser spezifischen Risiken, die nicht durch Maßnahmen für Länder mit strategischen Mängeln oder Ländern mit Mängeln bei der Einhaltung gemindert werden können, sollte es der Kommission möglich sein, unter außergewöhnlichen Umständen Maßnahmen zu ergreifen, indem sie solche Drittländer auf der Grundlage klarer Kriterien und mit Unterstützung der AMLA ermittelt. Je nachdem, wie hoch das Risiko für das Finanzsystem der Union ist, sollte die Kommission die Anwendung entweder aller verstärkter Sorgfaltsmaßnahmen und länderspezifischer Gegenmaßnahmen in Bezug auf Drittländer mit hohem Risiko oder länderspezifischer verstärkter Sorgfaltsmaßnahmen in Bezug auf Drittländer mit Mängeln bei der Einhaltung vorschreiben.