Erwägungsgrund 15 32024R0573
Die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates und die entsprechenden Durchführungsrechtsakte enthalten Bestimmungen über die Fertigkeiten und Kenntnisse, die natürliche Personen benötigen, die Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugkomponenten durchführen. Um unnötige Emissionen fluorierter Treibhausgase in diesem Sektor zu vermeiden, auch bei der Installation, Instandhaltung oder Wartung, Reparatur und Rückgewinnung aus Kälte- und Klimaanlagen an Luftfahrzeugen, ist es angezeigt, die erforderlichen Kompetenzen im Rahmen des regelmäßigen Verfahrens der Aktualisierung der Zertifizierungsspezifikationen und anderer Einzelspezifikationen, der annehmbaren Nachweisverfahren und Anleitungen für die Anwendung der genannten Verordnung zu erfassen.