Erwägungsgrund 5 32024R0573
Aufgrund eines globalen Anstiegs der HFKW-Emissionen beschlossen die Vertragsparteien des Montrealer Protokolls von 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (im Folgenden „Protokoll“), im Jahr 2016 im Rahmen der Kigali-Änderung des Protokolls (im Folgenden „Kigali-Änderung“), die im Namen der Union durch den Beschluss (EU) 2017/1541 des Rates gebilligt wurde, einen Ausstieg aus der Verwendung von HFKW umzusetzen, mit dem die Herstellung und der Verbrauch von HFKW in den nächsten 30 Jahren um mehr als 80 % gesenkt werden sollen. Dies bedeutet, dass jede Vertragspartei einen Zeitplan für die Verringerung der Herstellung und des Verbrauchs von HFKW einhalten sowie ein Lizenzsystem für Ein- und Ausfuhren vorsehen und über HFKW Bericht erstatten muss. Schätzungen zufolge wird allein durch die Kigali-Änderung bis zum Ende dieses Jahrhunderts eine zusätzliche Erwärmung von bis zu 0,4 °C eingespart werden.