Erwägungsgrund 19 32024R0573
Die Kommission sollte die europäischen Normungsorganisationen dazu anhalten, einschlägige harmonisierte Normen auszuarbeiten und zu aktualisieren, um die reibungslose Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Beschränkungen für das Inverkehrbringen sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die nationalen Sicherheitsnormen und Bauvorschriften aktualisiert werden, um den einschlägigen internationalen und europäischen Normen Rechnung zu tragen, einschließlich der Sicherheitsnormen IEC 60335-2-89 und IEC 60335-2-40 der Internationalen Elektrotechnischen Kommission.