Erwägungsgrund 57 32024R0573
Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ist erheblich zu ändern. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Verordnung aufzuheben und zu ersetzen —
Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ist erheblich zu ändern. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Verordnung aufzuheben und zu ersetzen —