Erwägungsgrund 31 32024R0573
Die Kommission erstattet dem Ozon-Sekretariat im Namen der Union jährlich über die Ein- und Ausfuhr der im Rahmen des Protokolls geregelten teilfluorierten Kohlenwasserstoffe Bericht. Auch wenn die Mitgliedstaaten für die Berichterstattung über die Herstellung und Zerstörung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen zuständig sind, sollte die Kommission Rohdaten zu diesen Tätigkeiten bereitstellen, um dem Ozon-Sekretariat eine frühzeitige Berechnung des Verbrauchs der Union zu ermöglichen, und sie sollte auch Daten zu den HFKW-23-Emissionen bereitstellen. In Ermangelung von Mitteilungen zur Verlängerung der Klausel über Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration sollte die Kommission dieses Verfahren der jährlichen Berichterstattung fortsetzen und gleichzeitig sicherstellen, dass den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit eingeräumt wird, um die von der Kommission vorgelegten Rohdaten zu überprüfen, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.