Erwägungsgrund 6 32024R0573
Es ist wichtig, dass mit dieser Verordnung sichergestellt wird, dass die Union ihren internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Kigali-Änderung langfristig nachkommt, insbesondere in Bezug auf die Verringerung des Verbrauchs und der Herstellung von HFKW, sowie die Berichterstattungs- und Lizenzvergabeanforderungen, insbesondere durch die Einleitung eines Ausstiegs aus der Herstellung und zusätzliche Reduzierungsschritte für das Inverkehrbringen von HFKW für die Zeit nach 2030.