Erwägungsgrund 7 32024R0573
Einige fluorierte Treibhausgase, die unter diese Verordnung fallen, sind Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) oder werden nachweislich oder vermutlich zu PFAS abgebaut. PFAS sind Chemikalien, die nicht abgebaut werden und möglicherweise negative Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben. Im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip sollten Unternehmen, soweit verfügbar, die Verwendung von Alternativen in Erwägung ziehen, die für die Gesundheit, die Umwelt und das Klima weniger schädlich sind. Im Jahr 2023 wurde der Europäischen Chemikalienagentur nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates ein Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS, einschließlich fluorierter Treibhausgase, vorgelegt. Bei der Prüfung potenzieller Beschränkungen für PFAS sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Verfügbarkeit solcher Alternativen berücksichtigen.