Erwägungsgrund 3 32024R0573
Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde erlassen, um den Anstieg der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen umzukehren. Wie eine von der Kommission durchgeführte Bewertung ergab, hat die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 im Jahresvergleich zu einem Rückgang der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen geführt. Das Angebot an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (im Folgenden „HFKW“) ist zwischen 2015 und 2019 in metrischen Tonnen um 37 % und in Tonnen CO2-Äquivalent um 47 % zurückgegangen. Auch bei vielen Arten von Einrichtungen, in denen traditionell fluorierte Treibhausgase verwendet wurden, kam es zu einer deutlichen Verlagerung hin zur Verwendung von Alternativen mit geringerem Treibhauspotenzial, einschließlich natürlicher Alternativen (z. B. Luft, CO2, Ammoniak, Kohlenwasserstoffe und Wasser).