Erwägungsgrund 11 32025R1988
In dem Dossier schlug die Agentur ferner vor, den Grenzwert für PFAS-Konzentrationen in Feuerlöschschäumen auf 1 mg/l festzusetzen. Nach Angaben der Agentur würde dieser Grenzwert jede absichtliche Verwendung von PFAS in Feuerlöschschaumkonzentraten verhindern und den Großteil der Emissionen vermeiden. Darüber hinaus vertrat die Agentur die Auffassung, dass dieser Konzentrationsgrenzwert auch für Ausrüstung gelten sollte, die mit PFAS enthaltenden Feuerlöschschäumen verwendet wird, da ein solcher Grenzwert durch ein relativ einfaches Reinigungsverfahren erreicht werden könnte.