Erwägungsgrund 33 32025R1988
Darüber hinaus hält es die Kommission für angemessen, das Inverkehrbringen von PFAS in Feuerlöschschäumen über den fünfjährigen Übergangszeitraum hinaus zu dem alleinigen Zweck zuzulassen, die Bereitstellung für die Verwendungszwecke sicherzustellen, für die nach Ablauf dieser Frist noch eine Ausnahmeregelung gilt.