Erwägungsgrund 15 32025R1988
Der RAC stimmte darin überein, dass eine unionsweite Beschränkung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 für PFAS als Gruppe die am besten geeignete Maßnahme ist, um die Risiken von PFAS in Feuerlöschschäumen zu verringern. Der RAC stimmte ferner zu, dass die Beschränkung den Risiken Rechnung tragen sollte, die sich aus dem Inverkehrbringen und der Verwendung der PFAS, einschließlich der Formulierung, in allen Feuerlöschschäumen ergeben, da sie zu Umweltemissionen beitragen. Diese Freisetzungen stellen ein Risiko für Mensch und Umwelt dar, und das Risiko steigt bei fortgesetzter Verwendung im Laufe der Zeit aufgrund der Persistenz von PFAS und der daraus resultierenden Zunahme der Anreicherung in der Umwelt. Trotz der Regulierungsanstrengungen über mehr als zehn Jahre ist der RAC der Auffassung, dass die derzeitigen Risikomanagementmaßnahmen und Betriebsbedingungen dem Risiko nicht ausreichend Rechnung tragen.