Erwägungsgrund 23 32025R1988
Unter Berücksichtigung des Dossiers und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC vertritt die Kommission die Auffassung, dass sich aus dem Inverkehrbringen und der Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ergibt, gegen das unionsweit vorgegangen werden muss.