Erwägungsgrund 37 32025R1988
Darüber hinaus sprach sich der SEAC bei der Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren für Schiffe, einschließlich Militärschiffe, aus. Dennoch ist die Kommission der Auffassung, dass es notwendig ist, sowohl die im Vergleich zu zivilen Schiffen bestehenden besonderen Verteidigungserfordernisse aller militärischen Überwasser- und Unterwasser-Schiffe unabhängig von ihrer Länge und Bruttoraumzahl zu berücksichtigen, da diese die technische Durchführbarkeit der Umsetzung von Alternativen beeinflussen, als auch die Besonderheiten der Doktrin der Brandbekämpfung in den Seestreitkräften, und außerdem sicherzustellen, dass die Interoperabilität mit Drittstaaten bei gemeinsamen Militärübungen gewahrt ist, sodass mehr Zeit benötigt wird. Darüber hinaus ist die Kommission der Auffassung, dass für zivile Schiffe mit bereits an Bord befindlichen PFAS enthaltenden Feuerlöschschäumen eine Übergangsfrist von fünf Jahren angesichts der erforderlichen Änderungen des Schaumsystems, die nur während des Trockendocks vorgenommen werden können, zu kurz ist. Daher hält es die Kommission für angemessen, einen Übergangszeitraum von zehn Jahren ab Inkrafttreten dieser Verordnung für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen festzulegen, die für militärische und zivile Schiffe mit bereits an Bord befindlichen PFAS enthaltenden Feuerlöschschäumen verwendet werden.