Erwägungsgrund 36 32025R1988
Die Kommission stimmt dem vom SEAC vorgeschlagenen Übergangszeitraum von zehn Jahren für die Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen für Betriebe, die unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen, und für Anlagen der Offshore-Erdöl- und -Erdgasindustrie zu, damit ausreichend Zeit für die erfolgreiche Umsetzung von Alternativen bleibt, die die erforderlichen Normen und Standards zur Gewährleistung des Brandschutzes an diesen Standorten erfüllen. Starteinrichtungen für die Raumfahrtindustrie, die unter die Richtlinie 2012/18/EU fallen, werden daher über einen Übergangszeitraum von zehn Jahren verfügen.