Erwägungsgrund 26 32025R1988
Die Kommission hält es für ungewiss, ob einige PFAS-Untergruppen in Feuerlöschschäumen verwendet werden können, sie stellen daher ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Unter Berücksichtigung der oben genannten Zusage der Union, PFAS nach Möglichkeit auslaufen zu lassen, ist die Kommission jedoch der Auffassung, dass der breite chemische Beschränkungsbereich gerechtfertigt ist, um die Identifizierung jener Stoffe sicherzustellen, die in den Anwendungsbereich dieser Beschränkung fallen, und so den unbeabsichtigten Ausschluss von PFAS, die sich in Zukunft als geeignet für die Verwendung in Feuerlöschschäumen erweisen könnten, zu vermeiden und die Praktikabilität der Beschränkung sicherzustellen.