Erwägungsgrund 25 32025R1988
Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass der weite Anwendungsbereich der Beschränkung auf alle von der OECD definierte PFAS angesichts der im Dossier dargelegten und vom RAC und SEAC bestätigten Bedenken angemessen ist. Die zu steigenden Konzentrationen in der Umwelt führende Persistenz aller PFAS, einschließlich ihrer Abbauprodukte, stellt die Hauptsorge dar. Viele PFAS sind in der Umwelt sehr mobil und in Studien wurde eine Reihe weiterer Gefahren für PFAS ermittelt, wobei diese häufig von deren spezifischer Struktur abhängen. Die Kommission stellt fest, dass die genauen Identitäten der derzeit in Feuerlöschschäumen verwendeten PFAS weitgehend unbekannt sind, da sie von den Herstellern als Geschäftsgeheimnisse vertraulich behandelt werden, und dass ein breiter Beschränkungsbereich erforderlich ist, um eine bedauerliche Substitution zwischen verschiedenen einzelnen PFAS zu vermeiden, die alle das Kriterium „sehr persistent“ gemäß Anhang XIII Nummer 1.2.1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erfüllen und daher zu einer Kontamination des Grundwassers, des Oberflächenwassers und der Biota führen.