Erwägungsgrund 20 32025R1988
Der SEAC nahm die vom RAC empfohlene zusätzliche Bedingung zur Kenntnis, wonach die Verbrennungstemperatur mindestens 1100 Grad Celsius betragen muss. Der SEAC konnte jedoch keine Schlussfolgerungen zu den mit dieser Empfehlung verbundenen Kosten ziehen, sodass der Bewertung dadurch ein zusätzliches Element der Unsicherheit hinzugefügt wird.