Erwägungsgrund 24 32025R1988
Daher ist die Kommission der Auffassung, dass eine mit dieser Verordnung eingeführte Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS in Feuerlöschschäumen die am besten geeignete unionsweite Maßnahme ist, um dem festgestellten Risiko unter Berücksichtigung seiner sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von Alternativen zu begegnen.