Erwägungsgrund 19 32025R2434
Im Bereich der Gefahrenabwehr im Seeverkehr sollte die Agentur bei Inspektionen, die von der Kommission im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates durchgeführt werden, weiterhin technische Unterstützung leisten. Angesichts der Tatsache, dass die Zahl der Cybersicherheitsvorfälle im Seeverkehrssektor in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, sollte die Agentur die Bemühungen der Union zur Verhinderung von Cybersicherheitsvorfällen und zur Verbesserung der Cyberresilienz im Seeverkehrssektor unterstützen, indem sie den Austausch von bewährten Verfahren und Informationen über Cybersicherheitsvorfälle zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert.