Erwägungsgrund 22 32025R2434
Im Rahmen ihrer Aufgabe, Lageerfassung auf See und analytische Daten bereitzustellen, sollte die Agentur gegebenenfalls die Mitgliedstaaten, die Kommission und andere Einrichtungen der Union bei der Überwachung von Schiffsbewegungen, auch bei Schiffen, die Technologien mit fortgeschrittener Automatisierung einsetzen, und von Gefahren für die Schifffahrt unterstützen. Solche Gefahren für die Schifffahrt, die auch Auswirkungen auf die Umwelt haben können, könnten beispielsweise verlorene und auf See treibende Container sowie größere Stücke verlorenen oder entsorgten Fanggeräts umfassen.