Erwägungsgrund 33 32025R2434
Wird die Agentur aufgefordert, eine neue Aufgabe wahrzunehmen, deren Auswirkungen auf ihre personellen und finanziellen Ressourcen gemäß ihrem Mandat geprüft und analysiert werden müssen, so sollte der Verwaltungsrat diese Aufgaben erst nach einer solchen Analyse in das einheitliche Programmplanungsdokument aufnehmen. Bei dieser Analyse sollte ermittelt werden, welche Ressourcen die Agentur zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben benötigt und ob die bestehenden Aufgaben der Agentur dadurch beeinträchtigt würden oder neu ausgerichtet werden müssten.