Erwägungsgrund 38 32025R0535
Die Durchführung der Fazilität sollte in Moldau durch die Reformagenda untermauert werden, die einen Rahmen für die Förderung eines inklusiven und nachhaltigen sozioökonomischen Wachstums bietet, klar formuliert und auf die Anforderungen für den Beitritt zur Union sowie die wesentlichen Elemente des Erweiterungsprozesses abgestimmt ist. Die Reformagenda wird als übergeordneter Rahmen für die Verwirklichung der Ziele der Fazilität dienen. Die Reformagenda sollte in enger Abstimmung mit dem moldauischen Parlament und maßgeblichen Interessenträgern, darunter Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft, ausgearbeitet werden und ihre Beiträge sollten in die Reformagenda einfließen. Moldau sollte sich gegebenenfalls im Einklang mit seinem nationalen Rechtsrahmen bemühen, für die Einbeziehung und Konsultation der lokalen Behörden zu sorgen. Die Auszahlung der Unterstützung der Union sollte von der Erfüllung der Auszahlungsbedingungen sowie von messbaren Fortschritten bei der Durchführung der Reformen, die in der von der Kommission bewerteten und förmlich gebilligten Reformagenda dargelegt wurden, abhängig gemacht werden. Die Freigabe der Mittel sollte entsprechend strukturiert werden und den Zielen der Fazilität Rechnung tragen.