Erwägungsgrund 63 32025R0535
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung vorlegen.
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung vorlegen.