Erwägungsgrund 39 32025R0535
Die Reformagenda sollte Maßnahmen für gezielte Reformen sowie vorrangige Investitionsbereiche vorsehen, ferner die Auszahlungsbedingungen, formuliert als messbare qualitative und quantitative Schritte, die zufriedenstellenden Fortschritten oder dem Abschluss dieser Maßnahmen entsprechen, sowie einen Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen. Die Reformagenda sollte auch eine indikative Liste der geplanten Investitionsprojekte enthalten, die im Rahmen der Nachbarschaftsinvestitionsplattform umgesetzt werden sollen. Der für die Umsetzung dieser Schritte vorgesehene Zeitraum sollte bis zum 31. Dezember 2027 enden, auch wenn der vollständige Abschluss der Maßnahmen, auf die sich diese Schritte beziehen, über das Jahr 2027 hinausreichen können sollte, spätestens aber bis zum 31. Dezember 2028 erfolgen muss. Die Reformagenda sollte auch eine Erläuterung des Systems Moldaus zur wirksamen Prävention, Aufdeckung und Behebung von Unregelmäßigkeiten, Korruption — einschließlich der Korruption auf hoher Ebene —, Betrug und Interessenkonflikten bei der Verwendung der im Rahmen der Fazilität bereitgestellten Mittel sowie die Vorkehrungen zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung aus der Fazilität und anderen Programmen der Union sowie anderer Geber enthalten.