Erwägungsgrund 50 32025R0535
Um sicherzustellen, dass Moldau über die für die Durchführung der ersten Reformen benötigte Anschubfinanzierung verfügt, sollte Moldau Zugang zu einer Vorfinanzierung in Höhe von bis zu 18 % des im Rahmen der Fazilität vorgesehenen Gesamtbetrags — nach Abzug der ergänzenden Unterstützung, einschließlich der Unterstützung für Organisationen der Zivilgesellschaft und der technischen Hilfe, sowie der Dotierung für Darlehen — haben, sofern entsprechende Mittel verfügbar und die Vorbedingungen für die Unterstützung im Rahmen der Fazilität erfüllt sind.