Erwägungsgrund 40 32025R0535
In der Reformagenda sollte erläutert werden, wie die Maßnahmen zu den Klima- und Umweltzielen, zum Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und zum digitalen Wandel beitragen sollen.
In der Reformagenda sollte erläutert werden, wie die Maßnahmen zu den Klima- und Umweltzielen, zum Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und zum digitalen Wandel beitragen sollen.