Erwägungsgrund 14 32025R0914
EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte sind besondere Referenzwertkategorien, die sich über die Vorschriften hinsichtlich ihrer Methodik und der bereitzustellenden Angaben definieren. Aus diesem Grund und zur Vermeidung von Aussagen, die die Nutzer zu der Annahme veranlassen könnten, dass manche Referenzwerte den mit diesen Bezeichnungen verknüpften Standards entsprechen, sollten diese Referenzwerte und gegebenenfalls ihre Administratoren einer Registrierungs-, Zulassungs-, Anerkennungs- oder Übernahmepflicht sowie einer Aufsicht unterliegen.