Erwägungsgrund 7 32025R0914
Damit Referenzwert-Administratoren genügend Zeit haben, um sich an die für signifikante Referenzwerte geltenden Anforderungen anzupassen, sollten sie diesen erst nach Ablauf von 60 Arbeitstagen nach dem Datum der Übermittlung einer solchen Mitteilung unterliegen. Darüber hinaus sollten Referenzwert-Administratoren — auf Ersuchen der betreffenden zuständigen Behörde oder der ESMA — diese Behörde oder der ESMA alle Informationen vorlegen, die erforderlich sind, um zu beurteilen, in welchem Umfang der Referenzwert in der Union insgesamt verwendet wird.