Erwägungsgrund 29 32025R0914
Damit die Verwendung von Devisenkassakurs-Referenzwerten so lange fortgesetzt werden kann, bis die Kommission die erforderliche öffentliche Konsultation durchgeführt und gegebenenfalls einen Durchführungsrechtsakt zur Ausnahme bestimmter Referenzwerte erlassen hat, sollte die Anwendung etwaiger Verwendungsbeschränkungen für Devisenkassakurs-Referenzwerte, die von außerhalb der Union angesiedelten Administratoren bereitgestellt werden, aufgeschoben werden.