Erwägungsgrund 26 32025R0914
Damit die ESMA ihre Aufsichtsbefugnisse wirksam ausüben kann, muss sie auch dann Aufsichtsmaßnahmen ergreifen können, wenn bei einer Untersuchung oder Kontrolle keine Kooperation stattfindet oder die daraus erwachsenden Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Daher sollte die ESMA in diesen Fällen einen Beschluss zur Verhängung einer Geldbuße erlassen können.