Erwägungsgrund 15 32025R0914
Die regulatorische Behandlung von Rohstoff-Referenzwerten sollte auf ihre besonderen Merkmale zugeschnitten sein. Rohstoff-Referenzwerte, die den allgemeinen Vorschriften für finanzielle Referenzwerte unterliegen, sollten genauso behandelt werden wie andere finanzielle Referenzwerte und nur dann unter die Verordnung (EU) 2016/1011 fallen, wenn es sich um signifikante oder kritische Referenzwerte handelt und sie nicht vom Anwendungsbereich der genannten Verordnung ausgenommen wurden. Rohstoff-Referenzwerte, die auf leicht zugänglichen Daten beruhen, weisen nicht dieselben Besonderheiten von Rohstoff-Referenzwerten auf, die mehrheitlich auf Beiträgen nicht regulierter Unternehmen beruhen, und sollten daher den allgemeinen Vorschriften für finanzielle Referenzwerte unterliegen. Rohstoff-Referenzwerte auf der Grundlage von Eingabedaten, die mehrheitlich von nicht beaufsichtigten Unternehmen bereitgestellt werden, sollten in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1011 fallen, wenn ihr Referenzwert einen De-minimis-Schwellenwert erreicht, um die Robustheit und Zuverlässigkeit ihrer Bewertungen zu gewährleisten.