Erwägungsgrund 18 32025R0914
Um potenziell übermäßige Marktstörungen infolge eines Verbots der Verwendung eines Referenzwerts zu verhindern, sollten die zuständigen Behörden oder die ESMA die vorübergehende weitere Verwendung eines solchen Referenzwerts gestatten können. Um den verschiedenen Auswirkungen, die eine Einstellung der Verwendung eines solchen Referenzwerts mit sich bringen würde, und den unterschiedlichen Graden an Komplexität bei der Suche nach einer geeigneten Alternative Rechnung zu tragen, sollten die zuständigen Behörden oder die ESMA für jeden Einzelfall den Zeitraum festlegen, in dem die Verwendung weiterhin zulässig ist; dabei sind die jeweiligen Umstände, einschließlich des Umfangs und der Art der Verwendung des Referenzwerts, zu berücksichtigen. Um für die Endanleger ein ausreichendes Maß an Transparenz und Schutz zu gewährleisten, sollten die Nutzer von Referenzwerten, für die ein Warnhinweis in Form einer Bekanntmachung ausgegeben wurde, innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine geeignete Alternative für diese Referenzwerte finden oder andernfalls sicherstellen, dass die Kunden angemessen über das Fehlen eines alternativen Referenzwerts informiert werden.