Erwägungsgrund 22 32025R0914
Im Interesse der Transparenz und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit sollten die zuständigen Behörden, die einen Referenzwert als signifikant einstufen, die potenziellen Nutzungsbeschränkungen präzisieren, die eintreten, wenn der Administrator eines solchen Referenzwerts nicht zugelassen oder registriert ist bzw. die Übernahme- oder Anerkennungsanforderungen nicht erfüllt.