Erwägungsgrund 25 32025R0914
Um einen nahtlosen Übergang zur Beaufsichtigung durch die ESMA zu gewährleisten, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um sowohl die Übertragung der Beaufsichtigung von Administratoren zu ermöglichen, die Referenzwerte aus Drittstaaten übernehmen, die derzeit von einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats beaufsichtigt werden, als auch die Übertragung von Anträgen auf Übernahme, die nach einem Zeitpunkt eingehen, der es der zuständigen Behörde ermöglichen würde, vor dem Zeitpunkt der Übertragung der Beaufsichtigung eine Entscheidung über die Anträge zu treffen.