Erwägungsgrund 22 32020D0969
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde nach Artikel 41 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 unterrichtet und konsultiert und hat am 16. September 2019 eine Stellungnahme abgegeben.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde nach Artikel 41 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 unterrichtet und konsultiert und hat am 16. September 2019 eine Stellungnahme abgegeben.