Erwägungsgrund 9 32020D0969
Die internen Vorschriften sollten für alle Datenverarbeitungsvorgänge gelten, die die Kommission in Erfüllung der Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- und Beratungsaufgaben des DSB durchführt. Sie sollten auf Verarbeitungsvorgänge Anwendung finden, die vor der Einleitung oder im Zuge einer Untersuchung oder Prüfung sowie im Anschluss an deren Ergebnis während der Überwachung der Folgemaßnahmen durchgeführt werden. Diese Vorschriften sollten auch für Verarbeitungsvorgänge gelten, die zu den mit der Untersuchungs- oder Prüfungsfunktion des DSB zusammenhängenden Aufgaben gehören, wie etwa die vom DSB durchgeführten Beschwerdeverfahren. Ferner sollten die Vorschriften auf die Überwachung und Beratung durch den DSB Anwendung finden, wenn der DSB außerhalb seiner administrativen Untersuchungen und Prüfungen die Kommissionsdienststellen unterstützt und mit ihnen zusammenarbeitet.