Erwägungsgrund 12 32020D0969
In einigen Fällen könnte die Übermittlung bestimmter Informationen an die betroffenen Personen oder die Offenlegung einer Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- oder Beratungstätigkeit des DSB die Verwirklichung des Zwecks des Verarbeitungsvorgangs und die Fähigkeit des DSB zur Ausübung der betreffenden Tätigkeit unmöglich machen oder ernsthaft beeinträchtigen.