Erwägungsgrund 10 32020D0969
Zur Einhaltung der Artikel 14, 15 und 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 sollte die Kommission alle natürlichen Personen von den Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- und Beratungsaufgaben des DSB, die eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten mit sich bringen, und von ihren Rechte nach der Verordnung (EU) 2018/1725 in Kenntnis setzen. Die Kommission sollte diese natürlichen Personen transparent und kohärent durch Datenschutzhinweise auf ihrer Website informieren und jede betroffene Person unterrichten, die von einer Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- oder Beratungstätigkeit des DSB berührt ist.