Erwägungsgrund 11 32020D0969
Unter bestimmten Umständen muss die Kommission möglicherweise die Unterrichtung der betroffenen Personen und die Anwendung weiterer Rechte der betroffenen Personen beschränken. Sie kann dies tun, um die Überwachungs-, Untersuchungs-, Prüfungs- oder Beratungsaufgaben des DSB, damit zusammenhängende Untersuchungen und Verfahren anderer Kommissionsdienststellen, die Instrumente und Methoden der Untersuchungen und Prüfungen des DSB sowie die Rechte anderer Personen im Zusammenhang mit den Aufgaben des DSB zu schützen.