Erwägungsgrund 19 32020D0969
Wenn andere Rechte betroffener Personen beschränkt werden, sollte der DSB im Einzelfall prüfen, ob die Mitteilung der Beschränkung deren Zweck gefährden würde.
Wenn andere Rechte betroffener Personen beschränkt werden, sollte der DSB im Einzelfall prüfen, ob die Mitteilung der Beschränkung deren Zweck gefährden würde.